Artikel 21 Absatz 2 Satz 2 der Niedersächsischen Verfassung sowie § 63 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages sehen vor, dass ein Viertel der Mitglieder des Landtages unter Angabe des Beratungsgegenstandes die unverzügliche Einberufung des Landtages erwirken kann.
Ein entsprechender Antrag wurde heute von mehr als 35 Abgeordneten gestellt. Landtagspräsidentin Dr. Andretta beabsichtigt, das Plenum am Donnerstag, 23. April 2020, voraussichtlich ab 10.00 Uhr einzuberufen.
Im Mittelpunkt der Debatte sollen die Bewältigung der Corona-Pandemie und die Sicherstellung der Parlamentsarbeit in Pandemiezeiten stehen. Die Tagesordnung wird am 20. April 2020 im Ältestenrat beraten und wie gewohnt nach Ende der Sitzung veröffentlicht werden.
Bereits jetzt steht fest, dass die Plenarsitzung im Interesse des Infektionsschutzes unter besonderen Bedingungen stattfinden wird. So wird – wie bereits im März-Plenum – die reguläre Sitzordnung abgewandelt, um den erforderlichen Abstand zwischen den Abgeordneten wahren zu können. Besucherinnen und Besucher können die Plenarsitzung nicht vor Ort, aber über einen Livestream verfolgen.