Pressemitteilung 113/2020

Wirksamkeit des Fraktionsaustritts von drei AfD-Abgeordneten muss fraktionsintern überprüft werden

Am gestrigen Dienstag haben drei Mitglieder der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag Landtagspräsidentin Dr. Andretta ein auch an den Fraktionsvorstand adressiertes Schreiben übermittelt, in dem sie jeweils ihren Austritt aus der AfD-Fraktion erklären. 

Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion erklärte heute gegenüber der Landtagspräsidentin, dass die Wirksamkeit der Austritte zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht bestätigt werden könne. Die Austrittsschreiben hätten ausschließlich der Fraktionsvorsitzenden Dana Guth vorgelegen, die ebenfalls ihren Austritt erklärt habe. Eine rechtliche Prüfung, ob der Satzung der Fraktion damit Genüge getan werde, stehe noch aus. 

Im Falle der Wirksamkeit hätten die Fraktionsaustritte zur Folge, dass die Fraktionseigenschaft der AfD-Fraktion erlischt, da die in der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages festgeschriebene Mindestgröße einer Fraktion von mindestens 5% der Mitglieder des Landtages – d.h. mindestens sieben Abgeordneten bei aktuell 137 Parlamentsmitgliedern – unterschritten wäre.