Die Landtagsverwaltung geht nach aktuellem Stand davon aus, dass die Fraktion der Alternative für Deutschland (AfD) aufgelöst ist. Drei bisherige Mitglieder der Fraktion haben gestern gegenüber der Landtagsverwaltung übereinstimmend und nachvollziehbar sowohl persönlich als auch schriftlich erklärt, dass sie ihre jeweilige Austrittserklärung in schriftlicher Form, ergänzend per E-Mail, an sämtliche Vorstandsmitglieder sowie an die Fraktion übermittelt haben. Die drei Abgeordneten haben in diesem Zusammenhang mitgeteilt, dass nach ihrem Eindruck die übrigen Vorstandsmitglieder der Fraktion nichts unversucht ließen, den Eingang der Willenserklärungen zu verzögern beziehungsweise zu verhindern. Insbesondere hätten sie gestern trotz einer von ihnen ausgesprochenen Einladung niemanden aus dem Vorstand in den Fraktionsräumlichkeiten angetroffen.
Die von der Landtagsverwaltung zur endgültigen Klärung des Fraktionsstatus an die Vorstandsmitglieder Wichmann, Lilienthal und Henze versandten E-Mails von Freitag vergangener Woche und von Montag blieben unbeantwortet. Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion Wichmann teilte heute lediglich telefonisch mit, er gehe weiterhin von einem nicht satzungsgemäßen Zugang der Austrittserklärungen aus.
Vor diesem Hintergrund geht die Landtagsverwaltung davon aus, dass die nach der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages für den Fraktionsstatus erforderliche Zahl von sieben Abgeordneten nicht mehr gegeben ist. Landtagspräsidentin Dr. Gabriele Andretta unterstreicht: „Mit Blick auf die morgige Sitzung des Ältestenrates sowie auf die zur Auszahlung anstehenden Fraktionskostenzuschüsse für den Monat Oktober war eine Klärung des Fraktionsstatus für die Landtagsverwaltung unerlässlich. Als Präsidentin des Landtages liegt es in meiner Verantwortung, die Handlungsfähigkeit des Landtages sowie die rechtmäßige Besetzung seiner Gremien sicherzustellen.“
Bitte beachten Sie auch die Pressemitteilung „Wirksamkeit des Fraktionsaustrittes von drei AfD-Abgeordneten muss fraktionsintern überprüft werden“ vom 23. September 2020.