Pressemitteilung 120/2020

Anordnung einer Maskenpflicht in den Landtagsgebäuden

Angesichts der stark gestiegenen Infektionszahlen und des dynamischen Infektionsgeschehens ordnet Landtagspräsidentin Dr. Andretta mit Wirkung zum 27. Oktober 2020 eine Maskenpflicht in den Landtagsgebäuden an.

Die Allgemeinverfügung für die Landtagsgebäude, die u.a. unter www.landtag.niedersachsen.de in der Rubrik Service > Corona veröffentlicht ist, lehnt sich an die Allgemeinverfügung der Region Hannover vom 20. Oktober an. Letztere wurde anlässlich der Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz auf dem Gebiet der Region für das gesamte Gebiet der Region Hannover erlassen. Sie gilt jedoch nicht für die Landtagsgebäude, in denen nach Artikel 18 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung die Landtagspräsidentin die Ordnungsgewalt ausübt.

Landtagspräsidentin Dr. Andretta betont: „Zur Aufrechterhaltung des Parlamentsbetriebs sowie zum Gesundheitsschutz aller Nutzerinnen und Nutzer der Gebäude ist die Maskenpflicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt unerlässlich. Durch das Tragen von Masken schützen wir uns und andere und stellen uns unserer gemeinsamen Verantwortung dafür, dass die Arbeitsfähigkeit des Parlamentes sichergestellt bleibt.“