Auf Antrag von 37 Abgeordneten wird Landtagspräsidentin Dr. Gabriele Andretta zu Freitag, 5. März 2021, eine außerplanmäßige Plenarsitzung einberufen. Die Sitzung wird um 10:00 Uhr beginnen.
Artikel 21 Absatz 2 Satz 2 der Niedersächsischen Verfassung sowie § 63 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages sehen vor, dass ein Viertel der Mitglieder des Landtages unter Angabe des Beratungsgegenstandes die Einberufung des Landtages erwirken kann. Der Antrag wird somit von einer ausreichenden Anzahl von Mitgliedern des Landtages unterstützt.
Im Mittelpunkt der Debatten sollen die weitere Bewältigung der anhaltenden COVID-19-Pandemie sowie mögliche Öffnungsperspektiven stehen. Der Ältestenrat hat heute, 2. März 2021, über die Tagesordnung beraten. Die endgültige Tagesordnung wird zeitnah verschickt und auf der Homepage des Landtages veröffentlicht.