Auf Antrag von 39 Abgeordneten wird Landtagspräsidentin Dr. Gabriele Andretta zu Mittwoch, 21. April 2021, eine außerplanmäßige Plenarsitzung einberufen. Die Sitzung wird um 10:00 Uhr beginnen.
Artikel 21 Absatz 2 Satz 2 der Niedersächsischen Verfassung sowie § 63 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages sehen vor, dass ein Viertel der Mitglieder des Landtages unter Angabe des Beratungsgegenstandes die Einberufung des Landtages erwirken kann. Der Antrag wird somit von einer ausreichenden Anzahl von Mitgliedern des Landtages unterstützt.
Im Mittelpunkt der Debatten sollen der Umgang Niedersachsens mit der 3. Corona-Infektionswelle sowie die Mitwirkung des Landes Niedersachsen im Bundesrat in Bezug auf das „Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ stehen. Der Ältestenrat hat heute, 19. März 2021, über die Tagesordnung beraten. Die endgültige Tagesordnung wird zeitnah verschickt und auf der Homepage des Landtages veröffentlicht.