Die Mitglieder des Niedersächsischen Landtages sowie dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehören gemäß der bundesweit geltenden Corona-Impfverordnung (§ 4 Abs. 1 Nr. 4 a und b) zum Personenkreis mit erhöhter Priorität hinsichtlich des Anspruches auf eine Schutzimpfung. Laut der Bundesregelung fällt der Landtag als Verfassungsorgan in die sogenannte dritte Prioritätengruppe der Impfreihenfolge.
Das Niedersächsische Sozialministerium hat ab dem 17. Mai 2021 die Impfungen der Priorität 3 aufgrund einer beruflichen Indikation freigegeben. Durch ein Team des Impfzentrums Hannover wird den Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung die Möglichkeit eröffnet, am 17. Mai 2021 oder am 21. Mai 2021 eine Erstimpfung im Landtag zu erhalten. Auch den Mitarbeitenden der Fraktionen steht dieses Angebot offen. Sechs Wochen später erfolgt die notwendige Zweitimpfung, ebenfalls in den Räumlichkeiten des Landtages. Das Impfzentrum hat entschieden, einen mRNA-Impfstoff zu verimpfen.
Bei den Beschäftigten der Landtagsverwaltung ist eine Differenzierung in besonders relevante und weniger oder nicht relevante Positionen wegen der vielfältigen Verknüpfungen parlamentarischer Arbeitsabläufe und der häufigen Notwendigkeit zur Zusammenarbeit in Präsenz nicht möglich und deshalb nicht vorgesehen. Mit der Impfmöglichkeit schließt sich der Niedersächsische Landtag dem Vorgehen der weit überwiegenden Zahl der anderen Landesparlamente an.
Landtagspräsidentin Dr. Gabriele Andretta sagt: „Pandemiebekämpfung ist nicht ausschließlich Sache der Exekutive und Judikative. Das Parlament ist ein zentraler Ort der öffentlichen Debatte über den besten Weg aus der Pandemiekrise. Erst so entstehen Legitimation und die notwendige Akzeptanz der Corona-Maßnahmen. Um diese wichtige Aufgabe erfüllen zu können, gab es bereits zahlreiche Sondersitzungen des Plenums – allein fünf in diesem Jahr –, die Ausschüsse sind stark eingebunden und es wurden neue Gremien wie der Sonderausschuss Corona eingerichtet.
Es ist meine Pflicht als Landtagspräsidentin, die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Parlamentes unter diesen besonderen Bedingungen bestmöglich sicherzustellen. Das ist bislang sehr erfolgreich gelungen.
Laut bundesrechtlich festgelegter Impfreihenfolge sind nun auch die Verfassungsorgane und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Reihe. Damit steht ein weiteres Instrument zur Aufrechterhaltung des Parlamentsbetriebes zur Verfügung – und die Sicherheit für alle Beteiligten kann weiter erhöht werden. Mir ist wichtig: Dieser zusätzliche Schutz wird nicht nur Mandatsträgerinnen und -trägern unterbreitet, sondern all denjenigen, die tagtäglich für einen reibungslosen Parlamentsbetrieb sorgen.“