Landtagspräsidentin Dr. Andretta beruft neue Diätenkommission
Landtagspräsidentin Dr. Andretta hat die Kommission nach § 25 Nieders. Abgeordnetengesetz – sog. Diätenkommission – für die 18. Wahlperiode berufen. Ihr gehören folgende Personen an:
- Ulrike Brouzi - Mitglied des Vorstands der Nord LB
- Gabriela Kohlenberg - ehem. Abgeordnete
- Dr. Volker Schmidt - Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Metallindustriellen Niedersachsens e.V.
- Hartmut Tölle – ehem. Bezirksvorsitzender DGB Niedersachsen-Bremen-Sachsen-Anhalt
- Bernhard Zentgraf - Vorsitzender Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e.V.
Zu Beginn der konstituierenden Sitzung am 26. Februar 2018 wies die Landtagspräsidentin auf die Verfassungsrechtslage hin. Danach haben die Abgeordneten Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung. Die Festlegung der richtigen Höhe dieser Entschädigung sei jedoch eine kaum lösbare Aufgabe. Zum einen fehle es an einem allgemein anerkannten Maßstab, zum anderen müssten die Abgeordneten als die Begünstigten nach der Verfassung in eigener Sache entscheiden. In der Öffentlichkeit höre man daher in diesem Zusammenhang häufig den Vorwurf der mangelnden Objektivität oder gar den der Selbstbedienung.
Um dieser Kritik zu begegnen, lasse sich der Niedersächsische Landtag bereits seit 1983 und damit als eines der ersten Parlamente von einer neutralen Kommission beraten. Dieser Kommission gehörten Menschen aus verschiedenen Lebensbereichen, nicht aber aktive Abgeordnete an. Ziel der Beratung durch die sog. Diätenkommission sei, den Entscheidungen des Parlaments möglichst objektive Grundlagen zu geben.
Dennoch sei immer wieder festzustellen gewesen, dass Diätenerhöhungen in der Bevölkerung zu einer kritischen Diskussion führten, die dem Ansehen des Parlaments nicht gerade dienlich gewesen sei. Deshalb habe sich der Landtag im Jahr 2010 dafür entschieden, in das Abgeordnetengesetz eine Indexregelung für die Anpassung der Grundentschädigung aufzunehmen. Andere Landtage hätten mit vergleichbaren Indexregelungen gute Erfahrungen gemacht. Durch die Indexregelung werde die Anpassung der Diäten objektiviert. Seit 2012 sei die Grundentschädigung gemäß der Indexregelung regelmäßig angepasst worden. Durchschnittlich habe die Anpassung der Grundentschädigung in den Jahren 2012 bis 2017 jährlich 2,1 % betragen.
Um den verfassungsrechtlichen Vorgaben zu entsprechen, sehe die Indexregelung bisher vor, dass jede Anpassung ausdrücklich vom Landtag bestätigt werden muss. Da die Anpassungen nach dem Index auf der Basis einer objektiven Grundlage erfolgten, möchten die Fraktionen der SPD, der CDU und der FDP sowie die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen die Regelung dahingehend ändern, dass der Landtag nur noch zum Beginn jeder Wahlperiode entscheiden solle, ob er bei der indexbasierten Anpassung bleiben wolle. Die Anpassungen im Lauf der Wahlperiode sollten dann ohne weitere Beschlüsse des Landtages kraft Gesetzes vorgenommen werden.
Aufgrund der guten Erfahrungen mit der indexbasierten Anpassung der Grundentschädigung möchten die genannten Fraktionen auch die pauschale Aufwandsentschädigung künftig indexbasiert anpassen.
Durch die beabsichtigten Regelungsänderungen komme der Diätenkommission in dieser Wahlperiode die Aufgabe zu, grundsätzlich die Frage der Anpassung der Entschädigungen zu bedenken und dazu Empfehlungen abzugeben.
Die Landtagspräsidentin bat die Mitglieder der Diätenkommission, dem Landtag eine Empfehlung zu geben, wie er aus ihrer Sicht mit den beabsichtigten Regelungsänderungen umgehen soll.