Pressemitteilung 157/2021

3G-Regelung während Plenarsitzungen auch für Abgeordnete

Angesichts des weiterhin sehr dynamischen Infektionsgeschehens haben alle im Niedersächsischen Landtag vertretenen Fraktionen gegenüber der Präsidentin des Landtages den Wunsch geäußert, die 3G-Regel im Plenarsaalbereich während der Plenarsitzungen auf Mitglieder des Landtages auszuweiten. Auf diese Bitte hin hat Präsidentin Dr. Gabriele Andretta das zuständige Präsidium einberufen, um dies zu beraten. In seiner Sitzung vom 7. Dezember 2021 hat das Präsidium sich einstimmig dafür ausgesprochen, dieser Anregung nachzukommen und das Hygienekonzept des Landtages entsprechend zu ergänzen. Das daraufhin von der Landtagspräsidentin angepasste Hygienekonzept gilt ab dem 14. Dezember 2021 und ist dann hier abrufbar.

Ab der nächsten Plenarsitzung (14. bis 16. Dezember 2021) wird ausschließlich Personen, die einen vollständigen Impfschutz, eine Genesung vom Corona-Virus oder eine aktuelle Testung vorweisen können, Zutritt zum Plenarsaalbereich auf Hauptgeschossebene gewährt. Damit gilt diese Vorgabe ab dann auch für Mitglieder des Landtages sowie der Landesregierung.

Abgeordnete und Regierungsmitglieder, die keinen entsprechenden Nachweis erbringen können oder nicht bereit sind, über den individuellen Status Auskunft zu geben, haben die Möglichkeit, im Tribünenbereich im Obergeschoss Platz zu nehmen. Durch technische sowie organisatorische Maßnahmen ist eine uneingeschränkte Teilnahme am Plenargeschehen von dort aus gesichert. Aus Sicht des Landtages können so die verfassungsrechtlich verbriefte freie Mandatsausübung und ein gebotener Infektionsschutz in Einklang gebracht werden.