Für Menschen mit Beeinträchtigung - sei es mit Sinnesbeeinträchtigung, kognitiver Beeinträchtigung oder einer Lernbehinderung - ist es zum Teil sehr schwer oder gar unmöglich, komplizierte Texte zu verstehen. Um dennoch möglichst vielen Menschen Zugang zu den Inhalten dieser Texte zu ermöglichen, muss die Sprache an die jeweilige Lesekompetenz angepasst werden. Dieses Ziel verfolgt der Niedersächsische Landtag mit seinem Angebot in Leichter Sprache, zu dem ab sofort – neben allgemein erklärenden Texten zur Parlamentsarbeit und zum Petitionswesen - auch eine Online-Ausgabe der Niedersächsischen Verfassung gehört.
Das Büro für Leichte Sprache der Lebenshilfe Bremen e.V. hat den Text der Landesverfassung in die Leichte Sprache übertragen. Dabei wurden Personen aus den Zielgruppen einbezogen. Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen haben die Übersetzung schließlich auf Verständlichkeit geprüft.
Landtagspräsidentin Dr. Gabriele Andretta: „In der Verfassung sind die Grundlagen für unser Zusammenleben in Staat und Gesellschaft festgeschrieben. Umso wichtiger ist es, dass alle – unabhängig von Bildung und Befähigung – sich dem Text nähern können. Ich freue mich, dass der Niedersächsische Landtag mit der Ausgabe der Landesverfassung in Leichter Sprache etwas dazu beitragen kann“.
Die Niedersächsische Verfassung in Leichter Sprache steht als Online-Ausgabe auf der Website des Niedersächsischen Landtages zum Download bereit.
Hintergrundinformation zum Datum:
Am 3. April 1951 verabschiedete der Niedersächsische Landtag die Vorläufige Niedersächsische Verfassung, die am 1. Mai 1951 in Kraft trat. Der Schlussartikel sah vor, dass die Vorläufige Verfassung binnen eines Jahres außer Kraft treten solle, wenn das gesamte deutsche Volk in freier Entscheidung eine gesamtdeutsche Verfassung beschließe. Nach der Wiedervereinigung beider deutscher Länder verabschiedete der Landtag am 13. Mai 1993 die endgültige Landesverfassung, die am 1. Juni 1993 – heute vor 29 Jahren - in Kraft trat.