Pressemitteilung 018/2018

Hartmut Tölle übergibt Landtagspräsidentin Dr. Andretta den Bericht der Diätenkommission für 2018

Hartmut Tölle übergibt Landtagspräsidentin Dr. Andretta den Bericht der Diätenkommission für 2018

Am 14. März 2018 hat der Vorsitzende der Kommission zur Überprüfung der Angemessenheit der Abgeordnetenentschädigungen, Herr Hartmut Tölle, Frau Landtagspräsidentin Dr. Gabriele Andretta den als Anlage beigefügten Bericht der Kommission für das Jahr 2018 übergeben.

Die Kommission hat sich in ihren Beratungen insbesondere mit den in dem Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, der CDU, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP - Drs. 18/110 - vorgesehenen Änderungen des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes (NAbgG) befasst. Sie empfiehlt dazu:

Auf die im Gesetzentwurf vorgesehene Abschaffung der jährlichen Bestätigung der Anpassung der Grundentschädigung sollte der Landtag verzichten. Die bestehende Indexregelung zur Anpassung der Grundentschädigung gemäß der Entwicklung des Bruttonominallohnindexes für Niedersachsen habe sich bewährt und sollte fortgeführt werden. Auch wenn damit ein objektiver und nachvollziehbarer Maßstab für die Anpassung der Grundentschädigung gegeben sei, sollte der Landtag die jährliche Anpassung der Grundentschädigung öffentlich erörtern, um die nötige Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger herzustellen.

Zu der im o. a. Gesetzentwurf vorgesehenen Erhöhung der pauschalen Aufwandsentschädigung und der Einführung eines Indexes zur jährlichen Anpassung der Aufwandsentschädigung an die Preisentwicklung empfiehlt die Kommission mehrheitlich, es bei der Steuerfreiheit der Aufwandspauschale zu belassen, sie in dem vorgesehenen Umfang zu erhöhen und auch hier die beabsichtigte indexbasierte jährliche Anpassung einzuführen.

Schließlich hat sich die Kommission mit der beabsichtigten Erhöhung der Kostenerstattung für die Beschäftigung von Bürokräften zur Unterstützung der Abgeordneten befasst. Sie sieht es als nachvollziehbar an, dass sich der Unterstützungsbedarf verändert habe. Angesichts der zunehmenden Komplexität der von den Abgeordneten zu bearbeitenden Fragestellungen erachtete die Kommission es auch als gerechtfertigt, die fachliche Unterstützung der Abgeordneten durch die Möglichkeit der Beschäftigung höher qualifizierter Bürokräfte zu verbessern. Sie empfiehlt deshalb, die beabsichtigte Änderung des § 7 Abs. 2 NAbgG zu verabschieden.