Mit Urteil vom 14. September 2022 hat der Niedersächsische Staatsgerichtshof in dem Organstreitverfahren StGH 1/22 eine Verletzung der Abgeordnetenrechte eines fraktionslosen Mitglieds des Niedersächsischen Landtages wegen der Nichtzulassung der von ihm beantragten Redezeit in der Aktuellen Stunde einer Plenardebatte am 14. Dezember 2021 festgestellt.
Der Ältestenrat des Landtages hat in seiner gestrigen Sitzung über die Entscheidung des Staatsgerichtshofes beraten. Es wurde beschlossen, das Urteil unmittelbar umzusetzen. Im kommenden Tagungsabschnitt steht jedem fraktionslosen Abgeordneten eine Minute Redezeit für die Themen der Aktuellen Stunde zu. Die Redezeit kommt zu der nach dem üblichen Verfahren errechneten Redezeit für fraktionslose Abgeordnete hinzu.