Landesbeauftragte berichtet: „Radikalenerlass/Berufsverbote – wieso, weshalb, warum?“
Über 130 Personen waren unmittelbar betroffen, vor allem im Schuldienst: Auch in Niedersachsen erschütterte der sogenannte Radikalenerlass diverse Biographien. Ende 2016 stellte der Landtag die Notwendigkeit fest, die Folgen des „Radikalenerlasses“ umfassend aufzuarbeiten. Seit Beginn dieses Jahres ist Jutta Rübke, Landesbeauftragte für die Aufarbeitung der Schicksale im Zusammenhang mit dem sog. Radikalenerlass, mit der Aufarbeitung dieses unrühmlichen Kapitels der Landesgeschichte betraut.
Am kommenden Mittwoch, 6. Dezember 2017, präsentiert die Landesbeauftragte im Rahmen einer Veranstaltung im Interimsplenarsaal (Eingang gegenüber der Marktkirche) des Niedersächsischen Landtages ihre bisherigen Ergebnisse. Von 10 bis 16 Uhr werden Vorträge, eine szenische Lesung sowie Interviews mit Betroffenen das Thema auf vielfältige Weise beleuchten. 120 Gäste werden erwartet.
Der geplante Ablauf ist wie folgt:
10.00 Uhr: Begrüßung und Einführung – Jutta Rübke, Landesbeauftragte
10.15 Uhr: Grußwort – Meta Janssen-Kucz, Vizepräsidentin des Landtages
10.30 Uhr: „Von Erkenntnissen zu Bedenken“ – Wilfried Knauer
11.15 Uhr: Szenische Lesung
11.45 Uhr: „Gegenreformbewegung“ – Prof. Dr. Michael Vester
12.30 Uhr: Mittagspause
13.15 Uhr: Interviews mit Betroffenen – Moderation Hanna Legatis
14.45 Uhr: „Wie war das damals“ – Prof. Dr. Joist Grolle
15.30 Uhr: Schlusswort
Sofern Vertreterinnen und Vertreter der Medien an der Berichterstattung interessiert sind, wird um Anmeldung bei der Landtagsverwaltung (David-Leon Rosengart 0511 / 3030 2050, david-leon.rosengart@lt.niedersachsen.de) gebeten.
Hintergrund
Zu Beginn des Jahres 1972 hatte die Ministerpräsidentenkonferenz gemeinsam mit dem damaligen Bundeskanzler Willy Brandt den sogenannten Radikalenerlass zur Abwehr angeblicher Verfassungsfeinde beschlossen. Damit sollten „Personen, die nicht die Gewähr boten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten“, aus dem öffentlichen Dienst ferngehalten oder entlassen werden.
In Niedersachsen waren über 130 Personen – vor allem im Schuldienst – vom sogenannten Radikalenerlass betroffen. In den 1970er- und 1980er-Jahren wurden bestimmte Bewerberinnen und Bewerber nicht eingestellt oder entlassen. 1990 beschloss die damalige Landesregierung Niedersachsens, den „Radikalenerlass“ und alle damit verbundene Beschlüsse aufzuheben. Die Landesbeauftragte Jutta Rübke nimmt sich unter der Beteiligung von Betroffenen, Vertreterinnen und Vertretern von Gewerkschaften und Initiativen der Schicksale an und zeigt Möglichkeiten der Rehabilitierung auf. Ihre Arbeit wird wissenschaftlich begleitet und ressortübergreifend unterstützt.