Pressemitteilung 064/2019

Anhörung zur Öffentlichen Petition zum Erhalt des Römerlagers Wilkenburg

Anhörung zur Öffentlichen Petition zum Erhalt des Römerlagers Wilkenburg

Jedermann kann sich nach Artikel 17 des Grundgesetzes mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretungen wenden. Diese Petitionen werden in Niedersachsen nach der Geschäftsordnung des Landtages durch den Petitionsausschuss geprüft und grundsätzlich in nicht öffentlicher oder vertraulicher Sitzung beraten.

Seit dem 1. September 2017 können Petitionen mit der Bitte an den Landtag gerichtet werden, diese auf der Internetseite des Parlaments zu veröffentlichen, um deren elektronische Mitzeichnung zu ermöglichen. Findet eine solche Öffentliche Petition innerhalb der Mitzeichnungsfrist von sechs Wochen mindestens 5000 Unterstützerinnen und Unterstützer, hört der Petitionsausschuss die Petentin oder den Petenten in einer öffentlichen Ausschusssitzung an.

Erstmalig hat nun eine Petition, die den Erhalt des Römerlagers Wilkenburg zum Ziel hat, mit fast 6000 Mitzeichnungen diese Mindestanzahl erreicht. Die Anhörung zu dieser Petition findet in der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Dienstag,
21. Mai 2019, um 14.30 Uhr (Einlass ab 14.00 Uhr) im Forum des Landtages statt.

Die Anmeldung als Zuhörerinnen und Zuhörer für die Anhörung ist unter der E-Mail-Adresse OeffentlichePetition.Besuch@lt.niedersachsen.de unter Angabe des vollständigen Namens möglich.

Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der räumlichen Gegebenheiten die zur Verfügung stehenden Plätze begrenzt sind.

Eine Anmeldung seitens der Vertreterinnen und Vertreter der Presse ist nicht erforderlich.

Die Pressevertreter/-innen werden gebeten, die Plätze auf der Pressetribüne (obere Galerie im Forum) zu nutzen. Da es sich um eine Ausschusssitzung handelt, sind Film- und Tonaufnahmen während der Sitzung nach der Geschäftsordnung des Landtages nicht zulässig.