Pressemitteilung 089/2019

Präsidium des Landtages beschließt Regelungen über Aufzeichnungen im Plenarsaal

Präsidium des Landtages beschließt Regelungen über Aufzeichnungen im Plenarsaal

In seiner heutigen Sitzung (17.12.2019) hat das Präsidium des Niedersächsischen Landtages der Landtagspräsidentin empfohlen, Regelungen über technische Aufzeichnungen im Plenarsaal zu erlassen.

Hintergrund war, dass es bisher keine Bestimmung gab, die das Filmen eines Mitgliedes des Landtages durch ein anderes Mitglied des Landtages oder durch Fraktionsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter im Plenarsaal regelt. Insbesondere wurde bis dato keine rechtliche Möglichkeit gesehen, die Entfernung der während der letzten Tagungsabschnitte im Plenarsaal aufgestellte und für Aufnahmen eingesetzte Kamera der AfD-Fraktion durchzusetzen.

Nach der Beteiligung des Präsidiums hat Landtagspräsidentin Dr. Andretta nunmehr die als Anlage beigefügte „Ordnung zu technischen Aufzeichnungen im Plenarsaal des Niedersächsischen Landtages“ in Kraft gesetzt.

Landtagspräsidentin Dr. Andretta: „Für mich ist es als Landtagspräsidentin von großer Bedeutung, dass alle im Niedersächsischen Landtag vertretenen Fraktionen nicht nur bei den Debatten im Landtag sondern auch bei der politischen Medienarbeit respektvoll miteinander umgehen. Die heute von mir erlassene Ordnung trägt dazu bei, dass für alle Beteiligten klare Regelungen getroffen werden, welche Aufzeichnungen im Plenarsaal möglich sind oder nicht.

Ich möchte betonen, dass das von der Landtagsverwaltung im Internet zur Verfügung gestellte Plenar-TV die Parlamentsdebatten von der ersten bis zur letzten Minute der Plenarsitzungen wiedergibt. Die Rednerinnen und Redner dürfen ihre Redebeiträge im Rahmen der Plenar-TV-Aufzeichnungen für eigene Zwecke – beispielsweise zur Veröffentlichung auf ihren eigenen Internetseiten oder Social-Media-Kanälen – verwenden.“