Landtagsverwaltung - Referat 6
Stenografischer Dienst
Dokumentarinnen und Dokumentare des Parlamentsgeschehens
Der Stenografische Dienst gehört zur Parlamentarischen Abteilung der Landtagsverwaltung. Dem Dienst gehören sowohl klassische Parlamentsstenografinnen und -stenografen als auch Parlamentsredakteurinnen und -redakteure an. Ihnen obliegt die anspruchsvolle und vielseitige Aufgabe, alle Plenarsitzungen sowie die Sitzungen der Ausschüsse und Kommissionen des Landtages zu dokumentieren. Die Berichte sorgen dafür, dass Parlamentsarbeit nachvollziehbar und transparent ist. Protokoll für Protokoll wird das parlamentarische Gedächtnis erweitert.
Protokolle über Plenarsitzungen
Nicht selten mehr als acht Stunden, unzählige Redebeiträge, ein stetiges und unübersichtliches Treiben: Die Protokollierung von Plenarsitzungen des Landtages erfolgt nicht ohne Grund in Teamarbeit. Jeweils bis zu elf Stenografinnen und Parlamentsredakteure arbeiten während der gesamten Sitzungsdauer in einem festen zeitlichen Rhythmus, einem sogenannten Turnus. Sie begeben sich in regelmäßigen Abständen für jeweils zehn Minuten in den Plenarsaal und erfassen alles, was in dieser Zeit besprochen wird. Dabei werden auch Zwischenrufe, Beifall oder Unruhe notiert.
Sämtliche an einem Sitzungstag gehaltenen Reden werden noch am selben Tag verschriftlicht. Am nächsten Morgen geht der vorläufige Stenografische Bericht, der die am Vortag gehaltenen Reden - noch ohne Berücksichtigung eventueller Redekorrekturen - enthält, in Umlauf. Der endgültige Stenografische Bericht, der wenige Tage später vorliegt, wird dann online veröffentlicht. So entsteht ein lückenloses Wortprotokoll aller Plenarsitzungen.
Niederschriften über Ausschusssitzungen
Im Gegensatz zu den Plenarsitzungen wird eine Ausschusssitzung in der Regel nur von einem Stenografen oder einer Redakteurin begleitet – unabhängig davon, wie lange die Sitzung dauert. Gefertigt werden hier nicht ausschließlich Wortprotokolle, sondern auch zusammenfassende, gegliederte Protokolle, die nach der Geschäftsordnung des Landtages die in der Sitzung gefassten Beschlüsse enthalten müssen und den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen wiedergeben sollen. Diese analytischen Zusammenfassungen verlangen neben dokumentarischen Höchstleistungen auch fachliche Expertise. Auch über die Sitzungen Parlamentarischer Untersuchungsausschüsse werden Niederschriften angefertigt. Während die internen Beratungen der Untersuchungsausschüsse wie normale Ausschusssitzungen protokolliert werden, sind die Zeugenvernehmungen streng wörtlich festzuhalten.
Kontakt zum Stenografischen Dienst
Niedersächsischer Landtag
Stenografischer Dienst
Hannah-Arendt-Platz 1
30159 Hannover
+49 (0)511 3030-2142
+49 (0)511 3030-2806
StenografischerDienst(at)lt.niedersachsen.de
Die Arbeit der Parlamentsredakteurinnen und Parlamentsredakteure
In der Vergangenheit war eine wesentliche Voraussetzung für die Einstellung in den Stenografischen Dienst die Beherrschung der Stenografie in hoher Geschwindigkeit. Da aber die Zahl potenzieller Interessentinnen und Interessenten, die diese Voraussetzung erfüllen, sehr stark zurückgegangen ist, hat sich der Niedersächsische Landtag entschlossen, einen neuen Weg in der Nachwuchsgewinnung zu beschreiten. Grundlage für die Erstellung von Protokollen durch eine Redakteurin oder einen Redakteur ist eine digitale Tonaufzeichnung in Verbindung mit eigenen handschriftlichen oder digitalen Notizen. Weitergehende Informationen zur Arbeit der Parlamentsredakteurinnen und Parlamentsredakteure erhalten Sie hier.