Advents-Rätsel: Teilnahmebedingungen

Adventskranz in der Portikushalle. In der oberen rechten Ecke eine unregelmäßige, hellblaue Form mit einem Icon des Portikus und das Instagram-Logo in einer Sprechblase.

Instagram Advents-Rätsel 2024 | @landtag_nds

Teilnahmebedingungen

Allgemeines

Das Advents-Rätsel wird von der Onlineredaktion der Verwaltung des Niedersächsischen Landtages umgesetzt. Es findet ausschließlich auf der Plattform Instagram über den Account „landtag_nds“ statt. Die Teilnahme am Rätsel ist nur unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen möglich. Das Rätsel wird nicht von Instagram unterstützt und steht in keinerlei Verbindung zu Instagram. Alle Teilnehmenden stellen Instagram von jeglichen in Zusammenhang mit dem Rätsel stehenden Forderungen frei.

Teilnahmevoraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind alle volljährigen, natürlichen Personen. Die Teilnahme ist nicht an den Kauf von Waren geknüpft. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeitende der Landtagsverwaltung, der niedersächsischen Landtagsfraktionen sowie Mitglieder des Niedersächsischen Landtages und der niedersächsischen Landesregierung. Die Teilnahme mithilfe von Gewinnspiel-Services oder über automatisierte Gewinnspiel-Bots ist nicht gestattet. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Rätsel

Das Rätsel beginnt mit dem ersten Advent, d. h. am 01.12.2024. Teilnehmende müssen dem Instagram-Account „landtag_nds“ folgen und das Advents-Rätsel vollumfänglich lösen. Hierfür muss der korrekte Lösungssatz bis einschließlich 24.12.24 per Instagram-Direktnachricht eingereicht werden.

Gewinn

Der Gewinn besteht aus einer hochwertigen Tasche gefüllt mit diversen Merchandise-Artikeln. Teil des Gewinns ist außerdem das Angebot, mit Landtagspräsidentin Hanna Naber bei einem Kaffee o. ä. in den Austausch zu kommen vorbehaltlich einer erfolgreichen Terminabsprache. Die Gewinnerin / der Gewinner wird mittels Zufallsprinzip aus denjenigen ausgelost, die den korrekten Lösungssatz innerhalb der Frist per Instagram-Direktnachricht übermittelt haben. Die Auslosung erfolgt zu Beginn des Jahres 2025 und die Gewinnerin / der Gewinner wird per Instagram-Direktnachricht über den Gewinn informiert. Mit der Benachrichtigung wird die Gewinnerin / der Gewinner gebeten, sich innerhalb einer Frist zu melden, um die Abholung oder Zusendung des Gewinns zu besprechen sowie bei Interesse einen Termin zum Kaffeetrinken mit der Präsidentin abzustimmen. Bei einer Abholung trägt die Gewinnerin / der Gewinner die eigenen Reisekosten, bei einer postalischen Zusendung fallen keine Kosten für die Gewinnerin / den Gewinner an. Erfolgt die Rückmeldung nicht innerhalb der gesetzten Frist, wird eine neue Gewinnerin oder ein neuer Gewinner aus den verbleibenden korrekten Einsendungen ausgelost. Eine Barauszahlung des Preises ist nicht möglich.

Datenschutz

Die persönlichen Daten der Teilnehmenden verbleiben bei der Verwaltung des Niedersächsischen Landtages und werden nicht an Dritte weitergegeben. Eventuell erfasste Adressdaten der Gewinnerin / des Gewinners werden ausschließlich für die etwaige Zusendung des Gewinns verwendet und anschließend gelöscht. Es gilt die Datenschutzerklärung.

Ausschluss von der Teilnahme

Die Onlineredaktion behält sich vor, Teilnehmende jederzeit aus wichtigem Grund vom Rätsel auszuschließen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Teilnehmende falsche Angaben zu ihrer Person machen, wenn sie das Rätsel und/oder den Ablauf des Rätsels zu manipulieren, stören oder beeinflussen versuchen oder wenn sie Mitarbeitende der Landtagsverwaltung bedrohen oder belästigen.

Vorzeitige Beendigung des Rätsels

Die Onlineredaktion behält sich vor, das Rätsel vor Ende des geplanten Zeitraums abzubrechen. Von dieser Möglichkeit wird Gebrauch gemacht, wenn eine ordnungsgemäße Umsetzung des Rätsels aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet ist.