Wahl des Ministerpräsidenten

Rücktritt des Ministerpräsidenten – wie geht es weiter?

Ministerpräsident Stephan Weil hat öffentlich seinen Rücktritt zum 20. Mai 2025 erklärt und den amtierenden Wirtschaftsminister Olaf Lies als seinen Nachfolger vorgeschlagen. Wie geht es nun weiter? Und was hat der Landtag damit zu tun? 

Formal muss der Ministerpräsident seinen Rücktritt gegenüber dem erklären, der ihn gewählt hat: dem Landtag. Das kann vor dem Plenum oder mittels schriftlicher Erklärung an die Landtagspräsidentin – als Vertreterin des Landtages – geschehen. Bei der dann folgenden Sitzung des Landtages steht die Wahl einer neuen Ministerpräsidentin beziehungsweise eines neuen Ministerpräsidenten auf der Tagesordnung. Die Fraktionen haben ein Vorschlagsrecht. Das neue Regierungsoberhaupt wird dann vom Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder ohne Aussprache in geheimer Abstimmung gewählt. Das geschieht aller Voraussicht nach am 20. Mai 2025. 

Der Rücktritt eines Regierungschefs hat auch Auswirkungen auf die weitere Landesregierung: Tritt ein Ministerpräsident oder eine Ministerpräsidentin zurück, gelten gemäß Verfassung auch alle Ministerinnen und Minister als zurückgetreten. Der neue Ministerpräsident beziehungsweise die neue Ministerpräsidentin muss  alle Ministerinnen und Minister neu in seine beziehungsweise ihre Landesregierung berufen – auch wenn einige Ressortleitungen vielleicht an gewohnter Stelle fortwirken. Die neue Landesregierung wird dann durch den Landtag bestätigt und durch die Landtagspräsidentin vereidigt. 

Die Landesverfassung stellt sicher, dass es unter keinen Umständen eine Zeit ohne Regierung gibt: Die Mitglieder der Landesregierung sind verpflichtet, ihre Geschäfte so lange kommissarisch fortzuführen, bis eine Nachfolge übernimmt.

 

Diese Regeln zum Rücktritt sind in der Niedersächsischen Verfassung geregelt, im Einzelnen in den Artikeln 28, 29, 33 und 41.

Die Wahl des neuen Ministerpräsidenten wird voraussichtlich in der Plenarsitzung am 20. Mai 2025 stattfinden.

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