Ulf Prange
SPD
Wahlkreis: 62 Oldenburg-Mitte/Süd
Rechtsanwalt
Huntestraße 23
26135 Oldenburg
0441 36117512 (Wahlkreisbüro)
wahlkreisbuero@ulf-prange.de
www.ulf-prange.de
facebook.com/MdLPrange
instagram.com/prangemdl
Lebenslauf
Geboren am 25. Juli 1975 in Oldenburg (Oldenburg), ledig. 1994 Abitur in Oldenburg, von 1994 bis 1995 Zivildienst in Oldenburg. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück, der Université Paris-Val de Marne sowie an der Humboldt-Universität zu Berlin, 2001 Erstes juristisches Staatsexamen. Referendariat beim Oberlandesgericht Oldenburg, 2003 Zweites juristisches Staatsexamen. Zugelassen als Rechtsanwalt seit 2003, Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2008. Von 2004 bis März 2013 Rechtsanwalt in der Rechtsanwaltskanzlei Danne & Enneking in Oldenburg. Seit März 2013 Rechtsanwalt in der Rechtsanwaltskanzlei Prange in Oldenburg.
Vorstandsmitglied des Landesverbandes Niedersachen im Deutschen Bibliotheksverband. Mitglied im Aufsichtsrat der GSG Oldenburg, Bau- und Wohnungsgesellschaft mbH. Mitglied der Versammlung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt. Vorstandsmitglied der Oldenburgischen Landschaft. Mitglied im Verwaltungsrat des Studentenwerks Oldenburg. Mitglied im Verwaltungsausschuss des Oldenburgischen Staatstheaters.
Mitglied der SPD seit 1999. Von 2003 bis März 2019 Vorsitzender des SPD-Ortsvereins Stadtmitte-Süd/Osternburg, seit März 2019 stellv. Vorsitzender. Vorsitzender des SPD-Unterbezirks Oldenburg-Stadt von Juli 2014 bis April 2018.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 17. bis 19. Wahlperiode (seit 19. Februar 2013). Justizpolitischer Sprecher sowie kulturpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Mitglied im Ältestenrat sowie Mitglied im Fraktionsvorstand der SPD.
Seit 2016 Mitglied des Rates der Stadt Oldenburg, Vorsitzender der SPD-Ratsfraktion.
-
In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen
Rechtsanwalt, Oldenburg.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".