Ältestenrat

Schriftzug Niedersächsischer Landtag über der Eingangstür

Kein Rat der Ältesten

Zur Unterstützung der Präsidentin des Landtages bildet der Landtag nach Artikel 20 Absatz 3 der Niedersächsischen Verfassung einen Ältestenrat. Die Aufgaben des Ältestenrats ergeben sich aus der Geschäftsordnung des Landtages: Der Ältestenrat unterstützt die Präsidentin in parlamentarischen Angelegenheiten, berät insbesondere über den Terminplan und die Tagesordnung der Sitzungen des Landtages und beschließt über die Sitzordnung im Plenarsaal. Darüber hinaus fungiert der Ältestenrat als Geschäftsordnungsausschuss; die Mitglieder beraten über die Spielregeln der parlamentarischen Arbeit.

Den Vorsitz im Ältestenrat führt die Präsidentin des Landtages. Sie gehört dem Ältestenrat – ebenso wie die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten – mit beratender Stimme an. Alle Fraktionen sind im Ältestenrat vertreten. Jede Fraktion besetzt ihre Sitze in dem Gremium nicht mit den ältesten, sondern mit ihren besten und erfahrensten Mitgliedern. Denn diese sind praktisch die “Chefunterhändler” der Fraktion und haben dafür zu sorgen, dass deren Interessen im Parlamentsalltag hinreichend Berücksichtigung finden. Entsprechend sitzt der Ältestenrat oft "zwischen sämtlichen Stühlen". Damit er seine Aufgaben zur Zufriedenheit aller lösen kann, ist besonders viel Fingerspitzengefühl und politischer Sachverstand gefordert.

Aktenmappe Ältestenrat
Der Ältestenrat ist ein Leitungsgremium des Landtages. (© Tom Figiel)
Blick ins Plenum von der Pressetribüne
Was wird wann im Plenum beraten? Darüber entscheidet der Ältestenrat. (© Focke Strangmann)

Weitere Informationen