Christoph Plett
CDU
Landeswahlvorschlag
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Vorsitzender des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen
Freiligrathstraße 4
31224 Peine
05171 7902225
05171 7902226
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www.cdu-peine.de/Mitglied/christoph-plett
facebook.com/plettchristoph
Lebenslauf
Geboren am 11. Juni 1966, röm.-kath., verheiratet, zwei Töchter, zwei Söhne. Nach dem Abitur am Gymnasium am Silberkamp von 1986 bis 1988 Wehrdienst, Hauptmann der Reserve. 1994 Erstes juristisches Staatsexamen an der Georg-August-Universität Göttingen. 1998 Zweites juristisches Staatsexamen. Seit 1999 als selbstständiger Anwalt in Peine tätig, seit 2004 Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Von 1988 bis 2014 und seit 2022 Mitglied des Kirchenvorstandes der Pfarrgemeinde ^D<,Zu den heiligen Engeln^D<". Seit 2021 Mitglied des Verwaltungsausschusses des Staatstheaters Braunschweig. Seit 2022 Mitglied des Stiftungsrates der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz. Seit 2022 Mitglied im Präsidium des Niedersächsischen Landkreistages.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 18. und 19. Wahlperiode (seit 14. November 2017). Vorsitzender des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen.
Seit 2021 Mitglied des Kreistages im Landkreis Peine.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen
Rechtsanwälte Plett & Coll., Peine, Rechtsanwalt.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".